Notrufe

Bei Modernen PBX Anlagen können Notrufnummern hinterlegt werden. Für diese muss in der Regel auch keine Vorwahl oder Amtswahl gewählt werden.

Wie lautet die europäische Notrufnummer? _

Gespräche mit hoher Priorität, zum Beispiel Notrufe, sollten über einen zuverlässigen Provider geführt werden, möglichst über eine klassische Analog- oder ISDN-Leitung. Dies hat zusätzlich den Vorteil, dass die Lokalisierung des Rettungsdienstes korrekt funktioniert. Wie wir aber wissen werden diese in den nächsten Jahren abgeschalten. Dies wird in Zukunft die Lokalisierung massiv erschweren. Des Weiteren hat dies auch auf alle «Alamierungssysteme» einen grossen Einfluss.

Auszug aus einer Medienmitteilung des BAKOM9

Telefonische Notrufe: Anpassung der Regelungen

Biel-Bienne, 13.07.2005 - Die Regelungen für Telefonanrufe auf Notrufnummern wie 112, 117, 118, 144, 1414 sind angepasst worden. Bei der Wahl von Notrufnummern über Mobilfunknetze wird den Alarmzentralen der Aufenthaltsbereich der Anrufenden in Zukunft mitgeteilt. Die Alarmzentralen können damit die Rettung schneller und gezielter organisieren. Bei Notrufen über das Internet müssen die Anbieter die Standortidentifikation vorerst nur für bestimmte Anschlüsse gewährleisten - dies bis die Technik eine lückenlose Lokalisierung ermöglicht. Die Anbieter von Internettelefonie müssen aber die Abonnentinnen und Abonnenten ausdrücklich informieren, dass die Notrufe unter Umständen an die falsche Notrufzentrale gehen oder der Standort des Anrufenden nicht korrekt identifiziert werden kann. Eine weitere Änderung betrifft die Gebühren für Konzessionen für drahtlose Breitbanddienste, wie z.B. WiMAX.

Der Bundesrat und das Bundesamt für Kommunikation wollen mit Änderungen der Vollzugsverordnungen zum Fernmeldegesetz (FMG) die Regelungen für Telefonanrufe auf Notrufnummern der technischen Entwicklung anpassen.

Auch in der Schweiz ist die Internettelefonie (VoIP; Voice over Internet Protocol) immer bedeutender. Diese Dienstleistung ermöglicht es, nicht nur von einem im Voraus festgelegten Telefonanschluss zu telefonieren, sondern von jedem Internetanschluss.

Mit der Internettelefonie ist heute der Zugang zu den geographisch zuständigen Notrufzentralen (z.B. Polizei-, Feuerwehr- und Sanitätsnotruf) aus technischen Gründen nur bei Anrufen gewährleistet, die vom Standort erfolgen, der im Abonnementsvertrag festgelegt ist. Das Gleiche gilt für die Lokalisierung des Standortes des Anrufenden durch Notrufzentralen. Der Bundesrat trägt dieser Einschränkung mit einer Änderung der Fernmeldediensteverordnung Rechnung, die nur solange gilt, bis die Technik einen lückenlosen Notrufzugang mit Lokalisierung ermöglicht. Gleichzeitig haben die Anbieter sicher zu stellen, dass die Abonnentinnen und Abonnenten über die Einschränkungen informiert werden und deren Kenntnisnahme ausdrücklich bestätigen. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) wird die technische Ausgestaltung des Notrufzugangs im Kontakt mit den Fernmeldedienstanbietern und den Vertretern der Notrufzentralen laufend der Entwicklung anpassen.

Diese Regelung tritt am 1. August 2005 in Kraft.

9. BAKOM – Budesamt für Kommunikation

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